bagatellschwelle für filesharing?!

einmal was ganz neues von der gerichtsfront, die sich ja recht peinliche bzw. einfach nur noch schrecklich hohe urteile gegen filesharer erlaubt hat: als erstes gericht hat das AG offenburg erklärt, dass das anbieten von wenigen musikstücken der “Bagatellkriminalität zuzuordnen” sei.

noch heftiger wurde es in hinblick auf die hohen streitwertsforderungen der industrie (200.000 € sind keine seltenheit!), es gälte:

“…hier wie überall, wo der Markt regiert: Beim Preise 0 fragt auch derjenige ein Produkt nach, für das er sonst nicht mal einen Cent ausgeben würde.”

und zur anzeigenmaschinerie…sie hätte

…ersichtlich den Zweck, den über die Ermittlungen festgestellten Anschlussinhaber später zivilrechtlich als Störer auf Unterlassung, weit überwiegend aber auf Zahlung hohen, meist unberechtigten Schadensersatzes in Anspruch zu nehmen”.

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